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Heilmittelverordnung
Wann wird eine Heilmittelverordnung (HMV) ausgestellt?
Eine Heilmittelverordnung (HMV) für podologische Behandlungen kann ausgestellt werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören das
Diabetische Fußsyndrom (DF), das durch Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen infolge von Diabetes entsteht, sowie
Neuropathien (NF), bei denen Schädigungen der Nerven zu Gefühlsstörungen in den Füßen führen. Auch Patientinnen und Patienten mit einem
Querschnittsyndrom (QF) können eine Verordnung erhalten.
Die Heilmittelverordnung wird in der Regel vom behandelnden Hausarzt ausgestellt. Die notwendige Diagnose kann ausschließlich ein Arzt ausstellen.
Informationen zur HMV
podologische Komplexbehandlungen
1. Muss ich was Bezahlen bei einer HMV?
2. Wie lange ist eine ausgestellte Verordnung gültig?
3. Diagnosegruppe: DF - NF - QF
4. Abrechnungsfähigen ICD-10 Codes ‼️
5. Die Leitsymtomatik
6. Heilmittel
7. In welchem Rhythmus sollten die Fußbehandlungen erfolgen?
# Die häufigsten Fehler bei der Ausstellung
Die oben genannten Informationen sollen Ihnen helfen, die Heilmittelverordnung (HMV) besser zu verstehen und Fehler zu vermeiden. Nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung können wir Sie behandeln. Bitte beachten Sie, dass nur ein Arzt eine medizinische Diagnose stellen und die Verordnung ausstellen darf. Sollte diese vom Arzt nicht korrekt ausgefüllt sein, wird die Leistung von Ihrer Krankenkasse abgelehnt. Daher bitten wir Sie, die Verordnung auf ihre Richtigkeit vor der Behandlung zu überprüfen.
Stand 22.02.2025.
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